Gesetzliche Krankenkassen erstatten Osteopathie
Nutzen Sie die Osteopathie durch den Zuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
Immer mehr Krankenkassen erstatten die Kosten von osteopathischen Behandlungen.
Voraussetzung ist, dass die Behandlung durch einen Arzt empfohlen wird und durch einen zertifizierten Osteopathen erbracht wird, der Mitglied in einem anerkannten Berufsverband für Osteopathie ist.
Durch meine Anerkennung zum Osteopath mit der Qualifizierung DO.CN haben Sie die Möglichkeit, die Behandlung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur teilweisen Erstattung einzureichen.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Erstattungsmodalitäten.